Ehrenabend für unsere Feuerwehrkameraden im nördlichen Landkreis Schwandorf
Landrat Thomas Ebeling und Kreisbrandrat Christian Demleitner überreichten die Auszeichnungen persönlich. Beide machten deutlich, dass es nicht nur um Zahlen und Dienstjahre geht, sondern um Menschen, die über Jahrzehnte hinweg bereit waren, ihr eigenes Leben zurückzustellen, um anderen in Notlagen zu helfen. Kreisbrandinspektor Helmut Schatz führte durch den Abend und betonte die besondere Kameradschaft, die das Fundament der Feuerwehr bildet.
„Ihr Einsatz und eure Hingabe sind ein leuchtendes Beispiel für uns alle“, sagte Landrat Ebeling. Kreisbrandrat Demleitner ergänzte: „Diese Ehrungen sind Ausdruck unserer tiefen Wertschätzung für euren Mut und eure Entschlossenheit. Ihr seid das Rückgrat unserer Sicherheit.“ Die Bürgermeister der Heimatgemeinden schlossen sich den Worten an und würdigten die ständige Einsatzbereitschaft der Geehrten. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr – die Feuerwehrleute sind da, wenn Hilfe gebraucht wird. Diese Verlässlichkeit ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Ausdruck einer besonderen Haltung: Kameradschaft, Pflichtbewusstsein und die Bereitschaft, für andere da zu sein.
Besonders bewegend war die Ehrung des Kameraden, der seit einem halben Jahrhundert im aktiven Dienst stehen: Manfred Blüml von der Feuerwehr Nabburg erhielt das Große Ehrenzeichen. Die Lebensleistung zeigt, was es bedeutet, über Generationen hinweg Verantwortung zu übernehmen und Vorbild zu sein.
Geehrte Mitglieder im Überblick
- FF Brudersdorf; Anton Schmal, 25
- FF Fornhof; Gerhard Armer, 40
- FF Högling; Johannes Scharl, 25
- FF Nabburg; Robert Weber, 40 / Manfred Blüml, 50
- FF Oberköblitz; Wolfgang Jungwirth, 40
- FF Rottendorf; Robert Birner, 25 / Josef Eckl, 40
- FF Stulln; Andrea Plank, 25 / Theresia Eules, 25 / Robert Gresser, 25 / Michael Altrichter, 25
- FF Unteraich; Günter Schmauß, 40
- FF Unterauerbach; Johann Kiener, 40
- FF Wernberg; Johann Geitner, 40
Hintergrund.
Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige, als Ehrenzeichen erster Klasse für 40-jährige und als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr verliehen. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehörte und aktiven Dienst - gegebenenfalls mit Unterbrechungen - geleistet hat. Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden. Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung.
Fotos: Laura Kohl - LRA SAD
Text: L 5/1