Bei Landrat Thomas Ebeling sind bislang vier Bewerbungen eingegangen. Wie es das Feuerwehrrecht vorsieht, wird der Landrat einen oder mehrere Bewerber für die Wahl vorschlagen. Auch die Frage der Wählbarkeit wird dabei zu beachten sein.
Zu den Aufgaben eines Kreisbrandrats gehören insbesondere
- Beratung und Unterstützung des Landratsamts, der Gemeinden und der Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes
- Besichtigung der Feuerwehren (mindestens alle 3 Jahre)
- Er stellt sicher, dass die auf örtlicher Ebene durchgeführten Lehrgänge einheitlichen Anforderungen auf der Grundlage der Ausbilderleitfäden und der Feuerwehrdienstvorschriften entsprechen
- Einsatzleitung bei oder Teilnahme an größeren Feuerwehreinsätzen im Landkreis
- Mindestens einmal im Jahr Einberufung einer Ausbildungsveranstaltung für die Kommandanten der Freiwilligen und die Leiter der Werkfeuerwehren
- Wahrnehmung der Aufgaben der Brandschutzdienststelle hinsichtlich der Belange des abwehrenden Brandschutzes
VollzBekBayFwG: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
§ 19 Kreisbrandrat
§ 19.2 Wahl des Kreisbrandrates
§ 19.3 Eignung
Christian Demleitner Feuerwehr Oberköblitz |
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Albert Hauser |
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Stand: 04.02.2021