Aktueller Hinweis des LFV Bayern

07.02.2024
Neutralitätsgebot

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,

aus aktuellem Anlass informieren wir heute über das für alle Feuerwehrdienstleistende geltende Neutralitätsgebot.

Unsere bayerischen Feuerwehren genießen in der Bevölkerung ein hohes Ansehen. Dieses hohe Ansehen ist auch ein Resultat der politischen und weltanschaulichen Neutralität der Feuerwehr. Diese Neutralität ist unabdingbar: Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Ihnen unabhängig von ihren politischen Ansichten in der Not geholfen wird. Jede Verletzung der politischen und weltanschaulichen Neutralität schadet dem Ansehen der Feuerwehren.

Aus gutem Grund sind deshalb politische Meinungsäußerungen im Dienst auch rechtlich nicht zulässig:

Grundsätzlich gelten auch für die Dienstleistenden in den Freiwilligen Feuerwehren die in der Rechtsprechung anerkannten Voraussetzungen für eine politische Betätigung von Beamten, da sie in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde stehen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat in einer Abhandlung zu den Pflichten im Öffentlichen Dienst vom Juli 2023 hierzu festgestellt, dass sich Beamte während der Amtsausführung einer politischen Meinungsäußerung zu enthalten haben. Politische Meinungsäußerungen innerhalb des Dienstes sind nur als private Diskussion unter Kollegen möglich, soweit dadurch die Arbeitsleistung und das Betriebsklima nicht beeinträchtigt werden. Unzulässig sind aber beispielsweise planmäßige Agitation und Äußerungen gegenüber Dritten im Dienst. Dies gilt nicht nur für Feuerwehrbeamte, sondern für alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehren.

Wir bitten deshalb darauf zu achten, nicht in Dienstkleidung und/oder mit Feuerwehrfahrzeugen an Demonstrationen oder Protestaktionen teilzunehmen. Auch offensichtlich vorgeschobene dienstliche Gründe (z.B. „Sirenenprobe“) zur Teilnahme an solchen Aktionen schaden dem Ansehen der Feuerwehr.

Unsere Demokratie ist ein hohes Gut und muss auch gestaltet werden. Dazu gehört elementar das Grundrecht der freien Meinungsäußerung.

Engagierte Bürgerinnen und Bürger, wie es Feuerwehrleute oft sind, können und sollen selbstverständlich unsere Demokratie mitgestalten. Dies jedoch immer als Privatperson und nicht in Uniform, Schutzanzug oder mit einem Dienstfahrzeug! 

Bitte leiten Sie diese Information ggf. gerne an die Feuerwehren und ihre Mitglieder  in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiter.

Wir hoffen, Ihnen damit bei entsprechenden Fragen eine Hilfestellung gegeben zu haben und verbleiben mit kameradschaftlichen Grüßen

Johann Eitzenberger
Vorsitzender
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim
http://www.lfv-bayern.de