Ehrenzeichen LFV Bayern

Ehrenzeichen des LFV Bayern 

Bayerische Feuerwehr Ehrenmedaille

Stufe: Bronze am Band

Zweck der Auszeichnung / Ort der Verleihung:
Laut Stiftungsurkunde wird die Ehrenmedaille verliehen an Privatpersonen (hierzu zählen auch passive Feuerwehrkameraden):

  • Für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen

Die Auszeichnung wird nicht aufgrund langjähriger Zugehörigkeit zur Feuerwehr verliehen.
Wer kann beantragen / Prüfung der Verleihung:
Der Antrag ist über den SFV/KFV an den BFV zurichten.

  • Dieser prüft den Antrag und leitet ihn an den LFV Bayern weiter.

Wo und wie muss beantragt werden:

  • Das Antragsformular kann nachfolgend downgeloadet werden
  • Eingang min. acht Wochen vor der Verleihung beim BFV.
  • Antrag zu Händen des Vorsitzenden des BFV über den SFV/KFV.
  • Pro SFV sollten nicht mehr als 5 Feuerwehr Ehrenmedaillen im Jahr verliehen werden.
  • Pro KFV sollten nicht mehr als 10 Feuerwehr Ehrenmedaillen im Jahr verliehen werden.

Die Kosten belaufen sich auf 31,00 EUR.

Bronze

Bayerisches Feuerwehr Ehrenkreuz

Stufen:

  • Silber am Band
  • Gold als Steckkreuz

Zweck der Auszeichnung / Ort der Verleihung:
Laut Stiftungsurkunde wird das Ehrenkreuz verliehen an aktive Feuerwehrleute:

  • Für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen
  • Für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr
  • Für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Gefahr befunden hat.

Die Auszeichnung wird nicht aufgrund langjähriger Zugehörigkeit zur Feuerwehr verliehen.
Wer kann beantragen / Prüfung der Verleihung:

  • Der Antrag ist über den SFV/KFV an den BFV zu richten.
  • Dieser prüft den Antrag und leitet ihn an den LFV Bayern weiter

Wo und wie muss beantragt werden:

  • Das Antragsformular kann nachfolgend downgeladen werden
  • Eingang min. acht Wochen vor der Verleihung beim BFV
  • Antrag zu Händen des Vorsitzenden des BFV über den SFV/KFV
  • Zwischen Gold und Silber ist eine Wartezeit von fünf Jahren einzuhalten.
  • Pro 500 Aktive im SFV/KFV wird ein Ehrenkreuz in Silber im Jahr verliehen
  • Pro 3000 Aktive im SFV/KFV wird ein Ehrenkreuz in Gold im Jahr verliehen

Die Kosten belaufen sich bei Silber auf 31,00 EUR bei Gold auf 36,00 EUR.

Silber
Gold

Auszeichnung von Firmen als "Partner der Feuerwehren"

Offensive zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Einsatzdienst

Ausschnitte aus betrieblichen Einstellungsgesprächen:

  • "Wenn der Bewerber erzählt, er sei bei der Feuerwehr, dann weiß ich mit Sicherheit, ich bekomme einen Mitarbeiter mit ausgeprägtem Teamgeist."
  • "Die Einstellung eines Feuerwehrmannes kommt überhaupt nicht infrage, der fehlt ja andauernd das kann ich mir nicht leisten."
  • "Menschen, die ein Ehrenamt ausüben, sind sozialkompetent, das ist eine wesentliche Qualifikation, die ich bei meinen Mitarbeitern brauche."
  • "Wer bei mir einen Arbeitsvertrag unterschreibt, muss sich verpflichten keiner Feuerwehr anzugehören oder beizutreten."
  • "Wegen dem Geringsten laufen die zu Einsätzen, z.B. zur Beseitigen einer Ölspur das kann ich nicht mitfinanzieren."
  • "So Leute müssen dauernd auf Lehrgänge, was habe ich davon?"

So oder so ähnlich lauten die Meinungen bei Arbeitgebern. Eigene Standpunkte haben sich dabei über mehrere Jahre entwickelt. Kaum jemand ist bereit, seine Meinung neu zu überdenken. Es gehört deshalb zu den Zielen des LFV Bayern e.V. mit den Arbeitgebern einen partnerschaftlichen Dialog zu führen und notwendige Informationen zu einer evtl. Neubewertung des Ehrenamtes zu leisten.

Mit der Verleihung der Auszeichnung "Partner der Feuerwehr" sollen künftig die Arbeitgeber ausgezeichnet werden, die das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrleute selbst unter Inkaufnahme wirtschaftlicher Nachteile unterstützen.

"Ohne uns wird's brenzlig" so lautete das Motto des Deutschen Feuerwehrtages 2000. Das Motto ist mit der gleicher Dringlichkeit auf den Wechselbezug "Feuerwehr" mit den "Arbeitgebern" übertragbar.

Ohne ...
den zustimmenden Arbeitgeber zum Feuerwehrengagement der Mitarbeiter(in) 
wird es brenzlig für den Arbeitnehmer in einer Zeit mit steigendem Arbeitsplatzrisiko. Das "Hemd" der eigenen Existenz ist selbstverständlich näher als der "Feuerwehrdienstrock". Das gilt im übertragenen Sinn ebenso für den Unternehmer.

Ohne ...
das Verständnis der Kunden, der Auftraggeber,
 wird es brenzlig für den Arbeitgeber, wenn er wegen eines Feuerwehreinsatzes fest zugesagte Kundenarbeiten nicht erfüllen kann.

Ohne ...
die um ihren Arbeitsplatz bangenden Arbeitnehmer / Feuerwehrangehörigen 
wird es brenzlig bei der Freiwilligen Feuerwehr. Im Ernstfall wird es dann u.U. schwierig, die Einsatzfahrzeuge sachgerecht zu besetzen.

Ohne ...
die wegen unabkömmlicher Arbeitnehmer nicht mehr einsatzfähige Feuerwehr 
wird es brenzlig für Kunden und Arbeitgeber

Der Kreis schließt sich. Das ist kein utopisches Horrorszenario sondern bestätigt sich täglich.

Ziel dieser Aktion ist es deshalb - zum allseitigen Nutzen unseres bürgerschaftlichen Zusammenlebens - die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern der Feuerwehrangehörigen und den betreffenden Wehren zu fördern. Feuerwehrangehörige, und dazu gehören auch die Jugendfeuerwehrwarte, zu beschäftigen, darf nicht nur ein Kostenfaktor und/oder ein Organisationsproblem sein, sondern muss sich auch und sei es immateriell - als Unternehmenswert darstellen lassen.

Dass sich etwas auszahlen muss, war zu allen Zeiten üblich. Das ist nichts neues. Gewandelt haben sich lediglich die Werte, die etwas Wert sind, die zählen.

Zu den Aufgaben der Feuerwehr und ihres Trägers, d.h. der örtlichen Gemeinde gehört es deshalb auch, der Bevölkerung bewusst zu machen, dass dem Einsatz unserer Feuerwehrleute ein ebenso großes Engagement der Arbeitgeber - selbst unter Inkaufnahme wirtschaftlicher Nachteile - zur Seite steht.

Nur so wird auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten diese 'nachbarschaftliche', ehrenamtliche Hilfeleistungsleistung möglich gemacht. Ohne die professionelle und schnelle, weil ortsnahe, Einsatzbereitschaft ist aber das Schutz- und Hilfeziel für die örtliche Bevölkerung nicht zu gewährleisten.

Um dies hervorzuheben ist es unerlässlich, dass sowohl der Träger der örtlichen Feuerwehr als auch die Repräsentanten der Arbeitgeber- und Gewerbeverbände uneingeschränkt in die anstehenden Aktionen einbezogen werden.

Die Kosten belaufen sich auf 35,80 EUR.

Auszeichnung

Beantragung von Ehrungen und Auszeichnungen

Nachfolgend sind die Vordrucke für den Antrag auf Verleihungen als Download abrufbar. Des weiteren sind Vordrucke über nachfolgende Adresse bzw. über die jeweiligen Bezirksvorsitzenden zu beziehen:

Geschäftsstelle Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42, 85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 388372-0
Fax: 089 388372-18
Mail: geschaeftsstelle@lfv-bayern.de

Beantragung/Abwicklung

Der ausgefüllte Antrag für Ehrenzeichen bzw. Auszeichnungen für besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen bitte 6 Wochen vor dem Ehrungstermin über den zuständigen Bezirksfeuerwehrverband in der LFV-Geschäftsstelle einreichen.
Einreichung:

  • schriftlich wie auch über Fax möglich
  • der Antrag muss komplett ausgefüllt sein (KFV/BFV) mit Liefer-, Rechnungsadresse usw.
  • es ist nur noch eine einfache Ausfertigung erforderlich

Die Anträge für Ehrungen/Auszeichnungen des LFV Bayern brauchen in Zukunft nur noch in einfacher Form ausgefüllt und eingereicht werden.

Hinweise

Bitte beachten Sie die Vorgehensweise die in der Ehrenordnung des KFV Schwandorf geregelt sind.