Ehrungen

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Ehrungen durch den Freistaat Bayern

Ehrung für Verdienste um das Feuerlöschwesen

Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr engagieren, können mit einer staatlichen Auszeichnung – dem Feuerwehr-Ehrenzeichen – geehrt werden.

Dienstzeitauszeichnungen

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige, als Ehrenzeichen erster Klasse für 40-jährige  und als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr verliehen. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehörte und aktiven Dienst - gegebenenfalls mit Unterbrechungen - geleistet hat. Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden. Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung.

 

Ablauf 

Der Ablauf der Ehrungen wird ausführlich in der Ehrenordnung beschrieben. 
Diese ist als Download ersichtlich

Formulare

Die Vorschlagsliste für das Feuerwehrehrenzeichen ist unter folgenden Link
der Kreisverwaltungsbehörde herunterzuladen:

Download Vorschlagsliste (25. & 40. Jahre)

Die Einreichung hat über die jeweilige Kommune zu erfolgen.