Führerscheine

Lehrgangsverantwortliche  & Ausbilder
 

   
Lehrgangsverantwortlicher: Josef Hörmann    
       
Warberger Straße 29      
92431 Neunburg vorm Wald      
Mail-Adresse: fuehrerschein@kfv-schwandorf.de
   
Ausbilder/Prüfer Josef Hörmann 
Mobil: 0173 8348979
Ausbilder/Prüfer Anton Herrmann
Mobil: 0171 242 6854
Ausbilder/Prüfer Hans Fritsch
Mobil: 0174 6862853
Prüfer Siegfried Winklmann
Mobil: 0179 6874065
Prüfer Johann Gietl
Mobil: 0176 96629776
Prüfer Sebastian Hofmann
Mobil: 0171 3218844
   
   

 



Ablaufschema für die Kommandanten des Landkreises Schwandorf
 


 

  • Anmeldung Lehrgangsbedarf der örtlichen Einheit
    beim KBM-Ausbildung
    • Hierbei ist die Kostenübernahme mit ab zugegeben
  • Rückmeldung durch KBM Ausbildung an die entsprechende Einheit
  • Eröffnung eines neuen Lehrganges im Lehrgangsportal „HiOrg“
  • Kommandant ergänzt die Daten in dem zugewiesenen Lehrgang
  • Kommandant füllt folgende Formular vor der Ausbildung aus
    • Kostenübernahmerklärung LKr. SAD
      • Stempel und Unterschrift der Gemeinde ist zwingend erforderlich
    • Ausbildungs-Prüfungsbescheinigung (Download s. LRA SAD)
    • Antrag auf Ausstellung des Feuerwehrführerscheins
    • Ausbildungsnachweis örtl. Feuerwehr (Download s. LRA SAD)
  • Weiterhin sind die Versicherungsbestätigung der Gemeinde, der Führerschein (Ausbilder und Prüfling) sowie der Auszug aus dem FAER beizulegen
    (Sammlung der Daten wird ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen)
  • Formulare komplett gesammelt per Mail an fuehrerschein@kfv-schwandorf.de
  • Nach Prüfung der Unterlagen wird die Ausbildung durch den Lehrgangsverantwortlichen gem. Rücksprache genehmigt
  • Start Ausbildung
  • Nach Absolvierung der örtlichen Ausbildung (Mind. 5 Fahrstunden) Terminvereinbarung mit der Prüfungsvorbereitungsfahrt beim Lehrgangsverantwortlichen
  • Terminvereinbarung zur Prüfungsfahrt
  • Fahrprüfung (Dauer mind. 1 Std.)
  • Nach bestandener Prüfung ist der Feuerwehrführerschein unter Vorlage des Personalausweises, des gültigen Führerscheins sowie der Prüfbescheinigung über die bestandene Prüfung bei der Führerscheinstelle im LRA zu beantragen
 

 



Voraussetzungen zum Erwerb 
 


 

Auszubildende:
  • erfolgreich abgelegter Maschinistenlehrgang für LF&TSnach der FwDV 2 nicht älter als 5 Jahre
  • aktives Mitglied einer Feuerwehr 
  • zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, BF17
  • Fähigkeiten, welche zum Führen von Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen erforderlich sind
  • maximal zwei (2) Punkte im Verkehrszentralregister (FAER)
     

 

Ausbilder:
  • vollendetes 30. Lebensjahr
  • mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse C1 (alte Klasse 3)
  • Angehöriger der ausbildenden Einheit (Ausnahme Fahrlehrer)
  • maximal zwei (2) Punkte im Verkehrszentralregister (FAER) 
 
  • Schulungsnachweis örtlicher Ausbilder 
   

Dokumente 

 

Antragsformulare Landratsamt Schwandorf (Externe Seite)

Formulare-und-Online-Verfahren-> Feuerwehrwesen-> Jeweiliges Dokument 
Kostenübernahmeerklärung LKr. Schwandorf 
Ausbildungsnachweis örtl. Feuerwehr 
Checkliste 
Datei Ablaufschema Führerschein