Berechnung der Dienstzeiten
14.03.2025
Information aus dem Fachbereich des LFV Bayern
Neue Fachinformation des Fachbereichs 2- Sozialwesen, Vereinswesen, Rechtschutz, Versicherungsschutz, Steuern
Nach der Vollzugsbekanntmachung zum Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz sind Ehrungen für 25, 40 und 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst möglich.
In der Anlage wurden nun die Anfangszeiten und die anrechenbaren Zeiten näher dazu erläutert.
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Quelle: LFV Bayern