Einführung Ampelsystem für den Feuerwehrdienstbetrieb

18.10.2020
Wichtige Information zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Feuerwehren im Landkreis Schwandorf - Apell des LFV Bayern

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Feuerwehrkameradinnen  und -kameraden,

aufgrund der aktuellen Corona Entwicklung – man kann wohl sagen, dass uns die zweite Welle erreicht hat - empfehlen wir nach Abstimmung mit den Verbandsgremien, dem StMI und der KUVB für die Feuerwehren eine „Ampelregelung“ für den Übungs- und Ausbildungsdienst, wie sie auch von der bayerischen Staatsregierung beschrieben wurde, Dabei ist die 7-Tage-Inzidenz des eigenen Landkreises/kreisfreien Stadt maßgebend. Die  „Ampelregelung“ gilt dabei grundsätzlich immer unter der Voraussetzung, dass keine Infektionsfälle in der eigenen Feuerwehr vorhanden sind! In einem solchen Fall ist immer die individuelle Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt notwendig. Unabhängig von den folgenden Empfehlungen müssen immer die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung beachtet werden (https://www.stmgp.bayern.de/)

Unter Einhaltung der o.g. Verhaltensmaßregeln hoffen wir eine größtmöglich lange Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehren sicherstellen können. Das erfordert von uns allen, besonders auch von den Führungskräften, eine vorbildliche Disziplin in der Umsetzung der Maßnahmen.

Lasst uns alle gemeinsam Vorbilder sein und so dazu beitragen, dass wir gesund bleiben und einen zweiten Lockdown verhindern!

In diesem Sinne – bleiben Sie alle gesund und der Feuerwehr treu!
 

Mit freundlichen Grüßen

Johann Eitzenberger
Vorsitzender
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

 

Anmerkung der Feuerwehrlandkreisführung im Landkreis Schwandorf

Die Ampelregelung gilt für alle Landkreis in Bayern, die 7-Tage-Inzidenz kann und den Link abgefragt werden 

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 
(Lkr. Schwandorf)

Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und der sich dynamisch verändernden Lage wird auch bei einer 7-Tage-Inzidenz (unter 35 die Stufe 2 der Gemeinsamen Hinweise zum Übungs- und Ausbildungsdienst) wie folgt beibehalten:

GRÜN: kleiner 35è aktueller Stand / Einhaltung Hygienevorschriften/ Übungsbetrieb mit reduzierten Teilnehmern

GELB: grösser 35è weitere Reduzierung der Teilnehmer und Verschärfung Maßnahmen (immer MNS)

ROT: grösser 50 è nur Einsatzbetrieb

 

Alle aktuellen Informationen zur COVID Situation finden Sie auf der Sonderseite.
Die Ansprechpartner KBR Robert Heinfling & FB Hans-Jürgen Schlosser stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.