Information COVID-19

13.03.2020
Hinweise der Kreisbrandinspektion

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Die nach wie vor anhaltende massive Berichterstattung zum Coronavirus, sowie viele Nachrichten auf den sozialen Netzwerken, verunsichern weiterhin die Bevölkerung und inzwischen auch die Feuerwehren. Mit dieser Information soll keine weitere Verunsicherung angeheizt werden, jedoch eine Empfehlung gegeben werden für evtl. vorsorgliche Maßnahmen in Ihrer Zuständigkeit zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft.

 

Nach dem momentanen fachlichen Stand der Gesundheitsbehörde des Landratsamtes sind weitergehende Maßnahmen als die schon kommunizierten Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht erforderlich. Diese wiederum müssen jedoch strengstens eingehalten werden. Bei strikter Einhaltung der kommunizierten Schutz- und Hygienemaßnahmen besteht aus Sicht des Gesundheitsamtes kein Anlass für weitere Maßnahmen, z.B. Absage des Übungsdienstes. Die letztendliche Entscheidung obliegt jedoch der Führung der jeweiligen Feuerwehr.

 

Wie sicherlich von Ihnen auch schon beobachtet, werden die Schutz- und Hygienemaßnahmen im täglichen Leben vergessen. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, dass dies auch bei den Feuerwehren so passiert. Daher hat sich unsere Kreisbrandinspektion gestern auf folgendes festgelegt:

 

1.)
Ab sofort bis 30. April 2020 werden alle Landkreisveranstaltungen (Verbandsversammlung, Lehrgänge, Übungen an der Atemschutzübungsstrecke, etc.) im Landkreis Schwandorf ausgesetzt.

2.)
Die Landkreisführung nimmt ab sofort an keinen Ehrungen, Jahreshauptversammlungen, MTA-Abschlüssen, etc. teil.

3.)
Es wird dringend empfohlen, den Fokus auf die Aufrechterhaltung des Einsatzdienst zu legen und Ausbildungen, Übungen, Jahreshauptversammlungen bis auf Weiteres auszusetzen (die Verantwortung über die jeweilige Entscheidung bleibt bei der Führung der jeweiligen Feuerwehr)

4.)
Die Schutzausrüstung muss über die Gemeinde zur Verfügung gestellt zu werden.

 

Einsatzbereitschaft der Feuerwehren

Unser Aller Ziel sollte sein, auch in der derzeitigen verunsichernden Situation trotzdem die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehren sicherzustellen.

Wir möchten Sie bitten, bei der evtl. Umsetzung der Empfehlung erklärend und beruhigend auf Ihre Mannschaft einzuwirken, immer unter dem Aspekt, dass die Maßnahme vorbeugend ist, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht zu gefährden.

 

In der derzeit schlechtesten vorstellbaren Konstellation und nach den heutigen Vorgaben des Robert Koch Institutes für Kontaktpersonennachverfolgung könnte es bedeuten, dass nur ein einzelner bestätigter Fall von COVID-19 zum Ausfall der gesamten bzw. einem großen Teil der Feuerwehr führt, z.B. aller, die an der letzten Übung teilgenommen haben. Dies sollten wir versuchen zu vermeiden.

 

Des Weiteren möchte wir Sie bitten, grundsätzlich Ihre Mannschaft darauf hinzuweisen, dass eine ausgesprochene „Reduktion von Kontakten“ auf Grund eins privaten Kontaktes zu einem bestätigten Fall von COVID-19 auch dann für den Einsatzdienst gilt.

 

Sollte in Ihrer Mannschaft ein Verdachtsfall bzw. ein bestätigter Fall von COVID-19 auftreten, bitte wir um umgehende direkte Kontaktaufnahme, um evtl. erforderliche Maßnahmen mit Ihnen, unserem Kreisfeuerwehrarzt und evtl. dem Koordinierungsstab „Coronavirus“ im Landratsamt Schwandorf absprechen zu können.

 

Für die Feuerwehrlandkreisführung                                   Für das Landratsamt Schwandorf

Robert Heinfling                                                              Verena Schwarz
Kreisbrandrat                                                                  Sachgebiet 4.1

 


Hinweis zu Presseanfragen.
Wir möchten Sie daraufhinweisen das Presseanfragen an den Pressesprecher der Kreisbrandinspektion (Hans-Jürgen Schlosser 0170/2094491) weiterzuleiten sind.