Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)
22.10.2020
Änderung zum 01.11.2020
Die Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) wurde neu
bekanntgemacht und tritt ab 01.11.2020 in Kraft.
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