Zentraler Ehrenabend im Landkreis Schwandorf für den Bereich Nord

01.04.2023
Auszeichnungen für 25- & 40- jährigen aktiven Feuerwehrdienst

Zum ersten zentralen Ehrungsabend im Bereich Nord in der Geschichte des Brand- & Katastrophenschutzes im Landkreis Schwandorf hat Landrat Thomas Ebeling gemeinsam mit Kreisbrandrat Christian Demleitner zahlreiche verdiente Feuerwehrkameradinnen und -kameraden eingeladen.

Unter der Moderation des zuständigen Kreisbrandinspektors Helmut Schatz wurden 65 Feuerwehrkameradinnen und Kameraden aus den Feuerwehren Atzenhof, Glaubendorf, Gleiritsch, Neunaigen, Trausnitz, Weidenthal-Trichenricht, Woppenhof sowie der Werkfeuerwehr Flachglas für 25 - & 40-jährigen aktiven Feuerwehrdienst mit dem Ehrenzeichen des Freistaates Bayern ausgezeichnet. Überreicht wurden die Abzeichen durch Landrat Thomas Ebeling sowie Kreisbrandrat Christian Demleitner mit dem Bürgermeistern der Gemeinden Trausnitz, Wernberg-Köblitz, Guteneck sowie den zuständigen Kreisbrandmeistern. Für die Bürgermeister sprach Richard Tischler ein kurzes Grußwort. Anschließend fand ein gemütliches Beisammensein statt. Nur durch die gute und enge Zusammenarbeit zwischen Landrat und Kreisbrandinspektion mit Christian Demleitner an der Spitze war es möglich, dieses neue Veranstaltungsformat des Ehrenabends im Landkreis Schwandorf umzusetzen.

Ehrungsabend LKr. Schwandorf
28.03.2023 – Bereich Nord

Herr

Stefan

Klug

25

Atzenhof

Herr

Roland

Schwarz

25

Atzenhof

Herr

Reinhard

Schönberger

25

Atzenhof

Herr

Alfons

Richthammer

25

Atzenhof

Herr

Helmut

Viehbacher

25

Atzenhof

Herr

Georg

Hammer

25

Atzenhof

Herr

Albert

Schober

40

Atzenhof

Herr

Erhard

Weidl

40

Atzenhof

Herr

Mathias

Braun

40

Atzenhof

Herr

Anton

Lehner

40

Atzenhof

Herr

Johann

Schmid

40

Atzenhof

Herr

Johann

Bauderer

25

Flachglas Wernberg

Herr

Christian

Hägler

25

Glaubendorf

Herr

Michael

Meller

25

Glaubendorf

Herr

Siegfried

Beierl

40

Glaubendorf

Herr

Georg

Hägler

40

Glaubendorf

Herr

Josef

Kumpf

40

Glaubendorf

Herr

Josef

Hägler

40

Glaubendorf

Herr

Martin

Stahl

40

Glaubendorf

Herr

Christian

Wilhelm

25

Gleiritsch

Herr

Thomas

Zinkl

25

Gleiritsch

Herr

Siegried

Lorenz

40

Gleiritsch

Herr

Herbert

Wilhelm

40

Gleiritsch

Herr

Werner

Zinkl

40

Gleiritsch

Herr

Robert

Zimmermann

40

Gleiritsch

Herr

Johannes

Dirschwigl

25

Guteneck

Herr

Stefan

Eckl

25

Guteneck

Herr

Stefan

Gierth

25

Guteneck

Herr

Roland

Kederer

25

Guteneck

Herr

Alois

Kiermeier

25

Guteneck

Herr

Martin

Zimmermann

25

Guteneck

Herr

Johann

Kalb

25

Guteneck

Herr

Wigand

Hösl

40

Guteneck

Herr

Ernst

Graf

40

Guteneck

Herr

Michael

Landgraf

40

Guteneck

Herr

Johann

Eckl

40

Guteneck

Herr

Stephan

Krös

25

Neunaigen

Herr

Horst

Bauer

40

Neunaigen

Herr

Günter

Butz-Bäumler

40

Neunaigen

Herr

Josef

Kräckl

40

Neunaigen

Herr

Christian

Krös

40

Neunaigen

Herr

Erwin

Richthammer

40

Neunaigen

Herr

Georg

Trautner

40

Neunaigen

Frau

Bettina

Maunz

25

Saltendorf

Herr

Josef

Kiesl

40

Saltendorf

Herr

Armin

Bauer

40

Trausnitz

Herr

Josef

Prechtl

40

Trausnitz

Herr

Alfons

Beer

25

Weidenthal-Trichenricht

Herr

Albert

Blödt

25

Weidenthal-Trichenricht

Herr

Christian

Seegerer

25

Weidenthal-Trichenricht

Herr

Rudi

Zwick

25

Weidenthal-Trichenricht

Herr

Michael

Seegerer

25

Weidenthal-Trichenricht

Herr

Johann

Meier

40

Weidenthal-Trichenricht

Herr

Stefan

Reisnecker

40

Weidenthal-Trichenricht

Herr

Alois

Hofstetter

25

Woppenhof

Herr

Martin

Kurzwart

25

Woppenhof

Herr

Martin

Nagler

25

Woppenhof

Herr

Wolfgang

Schmauß

25

Woppenhof

Herr

Michael

Weiß

25

Woppenhof

Herr

Gerhard

Winkler

25

Woppenhof

Herr

Günther

Winkler

25

Woppenhof

Herr

Albert

Lindner

40

Woppenhof

Herr

Josef

Scheidler

40

Woppenhof

Herr

Johann

Fischer

40

Woppenhof

Herr

Josef

Hartinger

40

Woppenhof

 

Hintergrund.
Vorausgegangen für das neue Format des Ehrenabends war die Einführung einer Ehrenordnung für die Kreisbrandinspektion mit den Feuerwehren, welche als Kern die Wertschätzung der staatlichen Auszeichnungen und den damit verbunden Leistungen und Engagement in den Vordergrund stellen soll. Ehrenzeichen sollen in einem entsprechenden würdigen Rahmen überreicht werden. Dabei haben die Feuerwehren im Landkreis mit dem jeweiligen Kommunen verschiedene Möglichkeiten die Ehrenzeichen zu überreichen. Zum einen auf kommunaler Ebene, organisiert durch die jeweilige örtliche Kommune oder zum anderen, sich an einem durch das Landratsamt Schwandorf organisierten Ehrenabend anzuschließen.

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige, als Ehrenzeichen erster Klasse für 40-jährige und als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr verliehen. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehörte und aktiven Dienst - gegebenenfalls mit Unterbrechungen - geleistet hat. Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden. Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung

Bilder: Richard Braun 

Kontakt
Hans-Jürgen Schlosser
Kreisbrandmeister Bevölkerungsinformation & Medienarbeit

eMail: kbm5.1@kreisbrandinspektion-sad.de  
 

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