Land 1
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KBM Tobias Sebast
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Fachbereich Jugend- & Nachwuchs
Funkrufname:Florian Schwandorf Land 1/1
Definition Kreisbrandinspektion
Die Kreisbrandinspektion im Landkreis Schwandorf ist eine Führungsinstanz auf Grundlage des bayrischen Feuerwehrgesetz und deren Ausführungsverordnung und bildet die Schnittstelle zwischen Kreisverwaltungsbehörde und den Feuerwehren. Sie übernimmt zudem die fachliche Aufsicht über die jeweiligen Feuerwehren. Geleitet wird die Inspektion von einen Kreisbrandrat, welcher von den Kommandanten des Landkreises gewählt wird. Dieser bestimmt zu seiner Unterstützung, im Einvernehmen mit dem Landratsam, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeiser. Diese Mitglieder der Inspektion gelten nach der Vollzugsbekanntmachung des bayrischen Feuerwehrgesetz als besondere Führungsdienstgrade und werden bestimmten Gebietskörperschaften und Fachbereichen zugeordnet. Über der Kreisbrandinspektion befindet sich in bayern keine weitere interne Führungsebene. Aus diesem Grund müssen alle übergreifende Prozesse auf Verwaltungs- oder Verbandsebene abgestimmt werden, weshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen Verband und Inspektion vorherscht. Zu Letzt ist zu erwähnen, dass sämtliche Ämter in der Inspektion als Funktionsbezeichnung und nicht als Dienstgrad gelten, da die ausübenden Personen ihren Dienstgrad bei ihrer Heimatfeuerwehr behalten und nur auf der Uniform das Abzeichen der Funktion anstatt des Dienstgrade getragen wird. Deswegen werden sie auch besondere Führungsdienstgrade genannt.