1. zentraler Ehrenabend im Landkreis Schwandorf

09.03.2023
Auszeichnungen für 25- & 40- jährigen aktiven Feuerwehrdienst

Zum ersten zentralen Ehrungsabend in der Geschichte des Brand- & Katastrophenschutzes im Landkreis Schwandorf hatte Landrat Thomas Ebeling gemeinsam mit Kreisbrandrat Christian Demleitner zahlreiche verdiente Feuerwehrkameradinnen und -kameraden eingeladen.

Unter der Moderation des zuständigen Kreisbrandinspektors Christian Weinfurtner wurden 50 Feuerwehrkameradinnen und Kameraden aus den Feuerwehren Thann, Kleinwinklarn, Meißenberg sowie Mitter- & Oberauerbach für 25 - & 40-jährigen aktiven Feuerwehrdienst mit dem Ehrenzeichen des Freistaates Bayern ausgezeichnet. Überreicht wurden die Abzeichen durch Landrat Thomas Ebeling sowie Kreisbrandrat Christian Demleitner mit dem Bürgermeister der Stadt Neunburg Martin Birner sowie den zuständigen Kreisbrandmeistern. Anschließend fand ein gemütliches Beisammensein statt. Nur durch die gute und enge Zusammenarbeit zwischen Landrat und Kreisbrandinspektion mit Christian Demleitner an der Spitze war es möglich, dieses neue Veranstaltungsformat des Ehrenabends im Landkreis Schwandorf umzusetzen.

Ehrungsabend LKr. Schwandorf
02.03.2023 – Bereich Ost

Anrede
Vorname
Zuname
Ehrung
Feuerwehr
Herrn
Martin
Bauer
25
Thann
Herrn
Manfred jun.
Betz
25
Thann
Herrn
Martin
Blab
25
Thann
Herrn
Daniel
Drexler
25
Thann
Herrn
Tobias
Drexler
25
Thann
Herrn
Johann jun.
Gebhard
25
Thann
Herrn
Andreas
Käsbauer
25
Thann
Frau
Daniela
Käsbauer
25
Thann
Herrn
Georg jun.
Käsbauer
25
Thann
Herrn
Horst
Kraus
25
Thann
Herrn
Thomas
Pottner
25
Thann
Frau
Petra
Vitzthum
25
Thann
Herrn
Wolfgang
Sochor
25
Thann
Herrn
Franz
Bauer
40
Thann
Herrn
Johann
Bauer
40
Thann
Herrn
Reinhard
Blab
40
Thann
Herrn
Johann sen.
Gebhard
40
Thann
Herrn
Reinhard
Gleixner
40
Thann
Herrn
Georg sen.
Käsbauer
40
Thann
Herrn
Peter
Murhauser
40
Thann
Herrn
Franz
Pottner
40
Thann
Herrn
Günter
Pottner
40
Thann
Herrn
Rudolf
Schmid
40
Thann
Herrn
Gerhard
Vitzthum
40
Thann
Herrn
Otmar
Winderl
40
Meißenberg
Herrn
Thomas
Beer
25
Mitter-Oberauerbach
Herrn
Johann
Fink
40
Mitter-Oberauerbach
Frau
Marianne
Fink
25
Mitter-Oberauerbach
Herrn
Christian
Forster
25
Mitter-Oberauerbach
Herrn
Andreas
Lorenz
25
Mitter-Oberauerbach
Herrn
Christian
Lorenz
25
Mitter-Oberauerbach
Herrn
Georg
Lorenz
25
Mitter-Oberauerbach
Herrn
Georg
Rieger
40
Mitter-Oberauerbach
Frau
Bernadette
Schart-Kurz
25
Mitter-Oberauerbach
Herrn
Edwin
Schart
40
Mitter-Oberauerbach
Herrn
Johannes
Schart
25
Mitter-Oberauerbach
Frau
Barbara
Schieder
25
Mitter-Oberauerbach
Herrn
Siegfried
Schießl
40
Mitter-Oberauerbach
Herrn
Wolfgang
Schart
25
Mitter-Oberauerbach
Herrn
Robert
Bauriedel
25
Mitteraschau
Herrn
Michael
Schmid
25
Mitteraschau
Herrn
Armin
Fischer
25
Mitteraschau
Herrn
Rainer
Forster
25
Mitteraschau
Herrn
Martin
Götz
25
Mitteraschau
Herrn
Josef
Bauer
40
Mitteraschau
Herrn
Anton
Lößl
40
Mitteraschau
Herrn
Johann
Meindl
40
Mitteraschau
Herrn
Hubert
Winderl
40
Mitteraschau
Herrn
Armin
Hauser
25
Kleinwinklarn
Herrn
Herbert
Hauser
40
Kleinwinklarn

Hintergrund.


Vorausgegangen für das neue Format des Ehrenabends war die Einführung einer Ehrenordnung für die Kreisbrandinspektion mit den Feuerwehren, welche als Kern die Wertschätzung der staatlichen Auszeichnungen und den damit verbunden Leistungen und Engagement in den Vordergrund stellen soll. Ehrenzeichen sollen in einem entsprechenden würdigen Rahmen überreicht werden. Dabei haben die Feuerwehren im Landkreis mit dem jeweiligen Kommunen verschiedene Möglichkeiten die Ehrenzeichen zu überreichen. Zum einen auf kommunaler Ebene, organisiert durch die jeweilige örtliche Kommune oder zum anderen, sich an einem durch das Landratsamt Schwandorf organisierten Ehrenabend anzuschließen. Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige, als Ehrenzeichen erster Klasse für 40-jährige und als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr verliehen. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehörte und aktiven Dienst - gegebenenfalls mit Unterbrechungen - geleistet hat. Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden. Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung.

 

Pressemeldungen:

Ehrenzeichen erster Klasse für 40 Jahre aktiven Dienst bei Feuerwehren im Bereich Neunburg | Onetz

 

Kontakt
Hans-Jürgen Schlosser
Kreisbrandmeister Bevölkerungsinformation & Medienarbeit

eMail: kbm5.1@kreisbrandinspektion-sad.de