Abnahme bayerische Jugendleistungsspange

29.07.2019
Hinweis zur Teilnahmevoraussetzung

Die Schiedsrichter im Landkreis Schwandorf möchten aus gegebenen Anlass nochmals daraufhinweisen, das aufgrund der geltenden UVV bei einer Abnahme der bayerischen Jugendleistungsspange neben der Abnahmeniederschrift auch der von den Erziehungsberchtigten unterzeichnete Mitgliedsantrag vorliegen muss. Sollte dieser nicht mitgebracht werden, kann keine Abnahme erfolgen.

Bei den kontrollen handelt es sich um eine Landkreisweit einheitliche Regelung. 

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter Wettbewerbe (KBM Armin Jehl) oder auch der verantwortliche Schiedsrichter aus den
Inspektionsbereichen gerne zur Verfügung.