COVID19

14.04.2020
Aktuelle Information des LFV Bayern

Der LFV Bayern hat mit den Landesfeuerwehrarzt ergänzende Maßnahmen und Hinweise bekannt gegeben:

 

Ergänzend teilen wir mit:

Hinweise bzgl. der Ausgangsbeschränkungen

Für notwendige dienstliche Fahrten von Feuerwehrangehörigen gelten diese Ausgangsbeschränkungen nicht. Derzeit sind notwendige dienstliche Fahrten sicherlich Fahrten nach der Alarmierung zum Feuerwehrhaus und zurück. Zudem die Fahrten zu notwendigen dienstlichen Besprechungen oder notwendige dienstliche Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren. Es empfiehlt sich bei Einsatzfahrten nach der Alarmierung einen Dachaufsetzer oder ein Hinweisschild „Feuerwehr im Einsatz“ zu verwenden. Zudem sollte, sofern vorhanden, ein Feuerwehr-Dienstausweis oder der Funkmeldempfänger mitgeführt werden, um sich quasi als Feuerwehrangehöriger ausweisen zu können und somit einen „triftigen Grund“ für das „unterwegs sein“, darstellen zu können.

Reinigung und Desinfektion

Neben der schon publizierten Reinigung und Desinfektion der PSA ist es natürlich auch erforderlich unsere Geräte und hier im Besonderen unsere Handsprechfunkgeräte (und alles was wir in die Hand oder in die Nähe unseres Gesichts nehmen) zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Entsprechende Vorgaben der Hersteller Motorola und Sepura finden Sie in den Anlagen.

Einsatzhinweise für die Feuerwehren!

  • Alle Einsatzkräfte sind über das hygienische Verhalten im Einsatz zu informieren!
  • Die Einsatzkleidung ist vollständig und geschlossen zu tragen.
  • Das Einsatzpersonal sollte minimalisiert werden! Zielführend ist es jetzt, nur mit der tatsächlich notwendigen Mannschaftsstärke auszurücken!
  • Nach einer Alarmierung gilt es, in Beurteilung der zu erwartenden Lage und des Auftrages (Alarmstichwort) zu bedenken, wie viele Einsatzkräfte tatsächlich benötigt werden. Wenn nötig und möglich soll eine Verteilung auf ein zweites (weitere) Fahrzeug erfolgen.
  • An den Einsatzstellen ist soweit möglich auch ein Abstand (mind. 1,5 m) zwischen den Kameraden und/oder anderen Personen zu halten.
  • Gruppenbildungen an den Einsatzstellen sollten jetzt vermieden werden.
  • Feuerwehrdienstleistende sollten grundsätzlich bei einem dienstlichen Außenkontakt (im Einsatz) Mundschutz (min. FFP 2) tragen. Als Außenkontakt ist ein persönlicher und näherer Kontakt mit einer anderen Person außerhalb der eigenen Feuerwehr anzusehen, wenn man tätig wird!
  • Unter den Einsatzhandschuhen sind nunmehr immer Einweghandschuhe zu tragen, wenn man tätig wird!
  • Einsatzkräfte, die mit evt. erkranken Personen in Kontakt gekommen sind, sollen ihre Schutzkleidung noch an der Einsatzstelle ablegen.
  • Hinweise zum Atemschutz in den Feuerwehren
    (Die KUVB hat zur Auslegung der notwendigen Belastungsübungen und den anstehenden G 26.3 Untersuchungen eine Information erstellt.)

  • Hinweise zu Geräteprüfungen in den Feuerwehren
    (Die KUVB hat zur Auslegung der notwendigen Prüfungen von Geräten eine Information erstellt.)


  • Quelle: LFV Bayern/ Stand 13.04.2010 -FB Schlosser