Ein Spiegelbild der Feuerwehr

05.11.2019
Dienstkleidung in der Öffentlichkeit

In der jüngsten Vergangenheit erreichten den Fachbereich wieder zahlreiche Hinweise zum Auftreten in der Öffentlichkeit. 

Wir möchten nochmals eindringlich auf den Leitfaden "Auftreten in der Öffentlichkeit"  sowie "Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger für die Feuerwehren Bayerns (Anlage 2 & 3 AV BayFwG)" hinweisen. Gerade in der Winterzeit finden zahlreiche Dienstversammlungen der Feuerwehren statt. Diese sind ein Spiegelbild für die Feuerwehren im gesamten Landkreis. Wir bitten alle Führungskräfte diese zu berücksichtigen. 

Ein Feuerwehrangehöriger in Dienstkleidung wird mit den Feuerwehren in Bayern, ja sogar bundesweit gleichgestellt und gilt als repräsentativ verallgemeinert. Diesem Anspruch aber auch dieser Verpflichtung muss sich jeder Feuerwehrangehöriger in Dienstkleidung bewusst sein!  

Dienstkleidung. 

Hinsichtlich der Dienstkleidung kann der Anlage 3 zu § 19 Abs. 2 der AVBayFwG entnommen werden, dass diese aus folgenden Gegenständen besteht:

1. Dienstrock (Jacke)
2. Diensthemd
3. Dienstmantel (sofern erforderlich)
4. Schirmmütze oder Bergmütze (regional unterschiedlich)
 
Die Dienstkleidung wird durch private Bekleidung des Feuerwehrdienstleistenden ergänzt, da diese auch privat getragen werden kann, was auf die o.g. vier Gegenstände nicht zutrifft. Privat: schwarze Krawatte, schwarze Hose, schwarze Strümpfe und schwarze Halbschuhe.

 

Orden und Ehrenzeichen, Namenschild, Brustanhänger.

Wird ein Namenschild getragen, so ist dies über der rechten Brusttasche des Dienstrocks (Jacke) vorzusehen. Innerhalb einer Feuerwehr soll dies einheitlich ausgeführt werden. Orden und Ehrenzeichen können über (als Bandschnalle) oder auf der linken Brusttasche des Dienstrocks (Jacke) getragen werden. Es wird jeweils nur die höchste Stufe einer Auszeichnung getragen.

 

Für Rückfragen:
FB Öffentlichkeitsarbeit 
Hans-Jürgen Schlosser, FB