Weitergabe von Bild & Tonmaterial an die Presse

23.04.2020
Staatsministerium und Regierung geben Hinweise mit Ergänzung des Pressesprechers

Für die Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren und ihre Zusammenarbeit mit der Presse gelten verschiedene rechtliche Vorgaben.

Um den Feuerwehren hierzu eine Hilfestellung zu geben, wurden im anhängenden Artikel in der brandwacht, Ausgabe 1/2020, umfassende Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit an der Ein-satzstelle zusammengestellt. Im Hinblick auf Beschwerden über die Weitergabe von Einsatzfotos gemeindlicher Feuerwehren an Presse und Medien erinnern wir ergänzend an die im Zusammenhang mit der Anfertigung und Weitergabe von Einsatzfotos geltende Rechtslage:

Die Anfertigung von Einsatzfotos durch gemeindliche Feuerwehren zum Zwecke der internen Einsatzdokumentation, Fortbildung und Qualitätssicherung ist zulässig und in der Regel fachlich sinnvoll. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Einsatzfotos an Presse und Medien durch die gemeindlichen Feuerwehren halten wir jedoch sowohl kommunalrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich für problematisch, wenn die Feuerwehren damit in Konkurrenz zu freien Bildjournalisten treten. Insbesondere dürfen nach Art. 87 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung Gemeinden und damit auch ihre Feuerwehren nicht in Konkurrenz zu privaten Firmen treten, um Gewinn zu erzielen. Ein grundsätzlicher Vorrang privater Leistungserbringung, den Gemeinden und ihre Feuerwehren zu beachten haben, wird darüber hinaus in Art. 7 des Mittelstandsförderungsgesetzes festgeschrieben.

Das offizielle Anschreiben des StMi sowie der Fachbericht der Brandwacht ist als Download verfügbar. 

Hinweis des Fachberaters Öffentlichkeitsarbeit / Presse zur Vorgehensweise innerhalb des Landkreises Schwandorf

Der Fachberater Öffentlichkeitsarbeit/ Presse sowie das Landratsamt Schwandorf vereisen alle Kommunen und insbesondere Feuerwehren auf die geltenden Regularien hinsichtlich der Presse und Öffentlichkeitsarbeit für die kommunale Einrichtung "Freiwillige Feuerwehr". 

Die eigenständige Weitergabe von Bild- & Tonmaterial durch die örtlichen Feuerwehren an dritte bzw. Medien ist grundsätzlich Wettbewerbswidrig und daher untersagt. Auf Medienanfrage zu Einsätzen oder Übungen kann eine entsprechende Pressemitteilung an alle Medien mit Bildmaterial versendet werden. Im Landkreis erfolgt dies in der Regel über den Pressesprecher der Kreisbrandinspektion. Von einer eigenständigen Weitergabe raten wir derzeit allen Führungskräften bzw. Kommunen ab. Hintergrund dazu sind mögliche Regressansprüche von eventuell benachteiligten Medien, die hier Ansprüche gegenüber den Einrichtungen bzw. den Trägern geltend machen könnten. Als Empfehlung können wir nur eine sofortige Kontaktaufnahme zum Fachberater des Landkreises allen Kommunen sowie Feuerwehren aussprechen.

Den jeweiligen Sachgebieten der Kommunen (i.d.R. Feuerwehrwesen und Presse- & Öffentlichkeitsarbeit) bitten wir ihre Kommandanten entsprechen auf die Dringlichkeit hinzuweisen. 
Den Feuerwehren wird darüber hinaus empfohlen das bei etwaigen Einsätzen mit plötzlichen medialen Interesse, ist der Pressesprecher umgehend über die Leitstelle anzufordern. 

Den Kommunen und den Feuerwehren steht in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit jederzeit der Pressesprecher zur Verfügung.