Lehrgangsverantwortliche & Ausbilder
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Lehrgangsverantwortlicher: |
Josef Hörmann |
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Warberger Straße 29 |
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92431 Neunburg vorm Wald |
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Mail-Adresse: |
fuehrerschein@kfv-schwandorf.de |
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Ausbilder/Prüfer |
Josef Hörmann |
Mobil: |
0173 8348979 |
Ausbilder/Prüfer |
Anton Herrmann |
Mobil: |
0171 242 6854 |
Ausbilder/Prüfer |
Hans Fritsch |
Mobil: |
0174 6862853 |
Prüfer |
Siegfried Winklmann |
Mobil: |
0179 6874065 |
Prüfer |
Johann Gietl |
Mobil: |
0176 96629776 |
Prüfer |
Sebastian Hofmann |
Mobil: |
0171 3218844 |
Ausbilder/Prüfer |
Tobias Beer |
Mobil: |
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Ausbilder/Prüfer |
Albert Hauser |
Mobil: |
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Ausbilder/Prüfer |
Thomas Ettl |
Mobil: |
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Ablaufschema für die Kommandanten des Landkreises Schwandorf
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- Anmeldung Lehrgangsbedarf der örtlichen Einheit
beim KBM-Ausbildung
- Hierbei ist die Kostenübernahme mit ab zugegeben
- Rückmeldung durch KBM Ausbildung an die entsprechende Einheit
- Eröffnung eines neuen Lehrganges im Lehrgangsportal „HiOrg“
- Kommandant ergänzt die Daten in dem zugewiesenen Lehrgang
- Kommandant füllt folgende Formular vor der Ausbildung aus
- Kostenübernahmerklärung LKr. SAD
- Stempel und Unterschrift der Gemeinde ist zwingend erforderlich
- Ausbildungs-Prüfungsbescheinigung (Download s. LRA SAD)
- Antrag auf Ausstellung des Feuerwehrführerscheins
- Ausbildungsnachweis örtl. Feuerwehr (Download s. LRA SAD)
- Weiterhin sind die Versicherungsbestätigung der Gemeinde, der Führerschein (Ausbilder und Prüfling) sowie der Auszug aus dem FAER beizulegen
(Sammlung der Daten wird ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen)
- Formulare komplett gesammelt per Mail an fuehrerschein@kfv-schwandorf.de
- Nach Prüfung der Unterlagen wird die Ausbildung durch den Lehrgangsverantwortlichen gem. Rücksprache genehmigt
- Start Ausbildung
- Nach Absolvierung der örtlichen Ausbildung (Mind. 5 Fahrstunden) Terminvereinbarung mit der Prüfungsvorbereitungsfahrt beim Lehrgangsverantwortlichen
- Terminvereinbarung zur Prüfungsfahrt
- Fahrprüfung (Dauer mind. 1 Std.)
- Nach bestandener Prüfung ist der Feuerwehrführerschein unter Vorlage des Personalausweises, des gültigen Führerscheins sowie der Prüfbescheinigung über die bestandene Prüfung bei der Führerscheinstelle im LRA zu beantragen
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Voraussetzungen zum Erwerb
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Auszubildende: |
- erfolgreich abgelegter Maschinistenlehrgang für LF&TSnach der FwDV 2 nicht älter als 5 Jahre
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- aktives Mitglied einer Feuerwehr
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- zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, BF17
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- Fähigkeiten, welche zum Führen von Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen erforderlich sind
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- maximal zwei (2) Punkte im Verkehrszentralregister (FAER)
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Ausbilder: |
- vollendetes 30. Lebensjahr
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- mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse C1 (alte Klasse 3)
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- Angehöriger der ausbildenden Einheit (Ausnahme Fahrlehrer)
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- maximal zwei (2) Punkte im Verkehrszentralregister (FAER)
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- Schulungsnachweis örtlicher Ausbilder
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Dokumente
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Antragsformulare Landratsamt Schwandorf (Externe Seite)
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Formulare-und-Online-Verfahren-> Feuerwehrwesen-> Jeweiliges Dokument |
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Kostenübernahmeerklärung LKr. Schwandorf |
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Ausbildungsnachweis örtl. Feuerwehr |
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Checkliste |
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Ablaufschema Führerschein |